- landschaftsangepasste Nutzung
- Alle Gegebenheiten vor Ort werden bei der Wahl der Nutzung bedacht. So wird z.B. eine Feuchtwiese nicht als Ackerland, sondern zur Weide oder Mahd genutzt.
- Faschinen
- Uferbefestigungen aus gebundenem Astwerk, welches längst zur Fließrichtung verlegt wird
- Feldsölle
- Kleine wassergefüllte Vertiefungen inmitten von Feldern, ehemals Toteisrestlöcher. Heimat für viele Tiere, wie die Rotbauchunke.
- FFH - Gebiet
- Bestimmte Lebensraumtypen, die europaweit Schutz genießen. diese werden nach der FFH-Richtlinie festgelegt.
- FFH - Richtlinie
- FFH-Richtlinie 92/43/EWG
- Prozessschutz
- Ein Gebiet, dass sich ohne menschliche Einflüsse entwickeln darf, steht unter Prozessschutz.
- Referenzgewässer
- Das Land Brandenburg hat eine Liste aufgestellt, in der Gewässer mit besonderer Qualität aufgeführt werden.
- sanfter Tourismus
- Bemühungen laufen darauf hinaus, Gästen des Naturparks einen unmittelbaren Zugang zur Natur zu geben und die Störungen auf die Natur so gering wie möglich zu halten.
Zu diesem Zweck erfolgt eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, der Ausbau der Fahrradwege, eine Wegeführung weg von sensiblen Bereichen und die Entwicklung besonderer touristischer Anziehungspunkte, wie der Aussichtsturm Schönower Heide.
- Europäische Wasserrahmenrichtlinie - Umsetzung im Land Brandenburg
- Mit der "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik"
(im Folgenden als "Wasserrahmenrichtlinie" oder "WRRL" bezeichnet) trat im Dezember 2000 ein Regelwerk in Kraft, das die Wasserwirtschaft in Europa nachhaltig beeinflusst.
Mit der WRRL wurde der Versuch unternommen, das in zahlreiche Einzelrichtlinien zersplitterte Wasserrecht der EU in einer Richtlinie auf der Grundlage moderner Ansätze des Gewässerschutzes zu bündeln.
Vordringliches Qualitätsziel der WRRL ist der "gute Zustand" für alle Gewässer innerhalb der EU.Auf der Grundlage von Bestandsaufnahmen und Überwachungen soll mit Hilfe von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen der "gute Zustand" der Gewässer bis 2015 erreicht werden.
Die WRRL gibt den Mitgliedstaaten den folgenden Zeitplan vor:bis Ende 2003: Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
bis Mitte 2004: Benennung der zuständigen Behörden gegenüber der EU
bis Ende 2004: Bestandsaufnahme der Gewässersituation
bis Ende 2006: Anwendungsbereite Programme zur Gewässerüberwachung
bis Ende 2009: Erstellen von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen bis Ende 2012: Umsetzen der Maßnahmenprogramme
bis Ende 2015: Erreichen der vorgegebenen Umweltziele
Quelle: http://www.mluv.brandenburg.de/info/wrrl
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